Gesamterneuerungswahlen 2024 der Behördenmitglieder der Ortsgemeinde

Am 22. September 2024 finden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 - 2028 statt. Folgende Behördenmitglieder sind neu zu bestimmen:

  • der/die Ortsverwaltungspräsident/in
  • die vier Mitglieder des Ortsverwaltungsrates und
  • die drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Wahlvorschläge
Für die Erneuerungswahlen der Behörden der Ortsgemeinde Buchs können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis Freitag, 21. Juni 2024, 11.30 Uhr bei der Ortsgemeindekanzlei eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist. Die Ortsgemeinde stellt die Formulare zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Verfügung.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie wenigstens von 15 in Ortsgemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind. Sie dürfen höchstens gleich viele Kandidierende enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Der Wahlvorschlag darf ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Ein allfälliger Zweiter Wahlgang finden am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 27. September, 11.30 Uhr der Ortsgemeindekanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Wahlvorschlag Ortsverwaltungspräsident/in
Kandidatur Ortsverwaltungspräsident/in
Unterschrift Ortsverwaltungspräsident/in

Wahlvorschlag Ortsverwaltungsrat/in
Kandidatur Ortsverwaltungsrat/in
Unterschrift Ortsverwaltungsrat/in

Wahlvorschlag Geschäftsprüfungskommission
Kandidatur Geschäftsprüfungskommission
Unterschrift Geschäftsprüfungskommission