Bürgerversammlung Ortsgemeinde Buchs

Nächste Bürgerversammlung: Montag, 31. März 2025


Bürgerversammlung

Die Ortsgemeinde Buchs ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft ist in diesem Sinn das oberste Organ der Ortsgemeinde. Sie wählt den Verwaltungsrat und die Geschäftsprüfungskommission. Der Verwaltungsrat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge.
Die Bürgerversammlung entscheidet jeweils im März über die Jahresrechnung und das Budget.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Buchs wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Stimmausweis und Amtsbericht werden jedem Stimmberechtigten vor der Versammlung per Post zugestellt. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.

Kompetenzen

Die Bürgerschaft beschliesst über:

  • die Gemeindeordnung;
  • die Jahresrechnung;
  • Voranschlag;
  • einmalige oder während mindestens zehn Jahren wiederkehrende neue Ausgaben, die den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen; als Ausgaben gelten auch Darlehen und Beteiligungen, wenn Sicherheit und Ertrag den allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen, sowie Bürgschaften und Garantieerklärungen;
  • Erwerb von Grundstücken zu einem Preis, der den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigt;
  • Veräusserung von Grundstücken, wenn Verkehrswert oder Anlagekosten den in der Gemeindeordnung festgesetzten Betrag übersteigen, soweit nicht ein Beschluss der Bürgerschaft im Einzelfall eine andere Regelung vorsieht;
  • Veräusserung von Mehrheitsbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen, soweit die Gemeindeordnung oder ein Beschluss der Bürgerschaft keine andere Regelung vorsieht;
  • Nachtragskredite, soweit die Gemeindeordnung keine andere Regelung vorsieht;
  • Annahme von Schenkungen und Vermächtnissen mit Auflagen oder Bedingungen von grosser Tragweite;
  • Mitgliedschaft bei einem Gemeindeverband und bei Zweckverbänden;
  • Initiativbegehren;
  • Geschäfte, die ihr durch besondere gesetzliche Vorschriften zugewiesen sind.