Einbringung von organischem Material - roten Zone
Aufgrund des inzwischen festgestellten Befalls mit dem Japankäfer im durch den Kanton St.Gallen bezeichneten Befallsgebiet sind zusätzliche Vorsichtsmassnahmen erforderlich.
Da insbesondere Erdbewegungen sowie der Transport von Humus, Oberboden und anderen organischen Bodenmaterial zur unbeabsichtigten Verbreitung von Larven beitragen können.
Künftig soll die Einbringung von Humus auf Pachtflächen der Ortsgemeinde nur noch zulässig sein, wenn die Herkunft des Material lückenlos nachgewiesen wird.
Formular: Gesuch für Einbringung organischem Material auf den Pachtflächen der Ortsgemeinde (in der Kanzlei anfordern)
